Informationsservice
Antrag auf Schülerfahrausweis für SJ 2025/26
Schule / Unterricht |
Antrag auf Schülerfahrausweis für SJ 2025/26
Termin zur Abgabe der Anträge Schülerfahrausweis (Sekretariat Schule) für Schuljahr 2025/26
zukünftige Klassen 2 bis 4 : bis 07. März 2025 - Ausgabe der Anträge erfolgt über die Postmappe der Kinder
zukünftige Klasse 1: bis 21. März 2025 - Ausgabe der Anträge erfolgt zum 1. Informationsabend ca. Anfang März
Bei Terminversäumnis tragen die Eltern/Sorgeberechtigten selbst die Kosten der Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR sowie Porto und Versand.
Zur Nutzung der Linien der KomBus ist weiterhin der Schülerausweis mit Lichtbild mitzuführen und dem Fahr- und Kontrollpersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
5-Jahres-Gültigkeit
Der Busausweis (E-Ticket/Chipkarte) ist 5 Jahre gültig und wird durch die KomBus jährlich neu aktiviert/deaktiviert. Bitte deshalb nicht wegwerfen!
Übertritt weiterführende Schule
Auch hier gilt die 5-Jahres-Gültigkeit. Der Grundschüler behält seinen Busausweis. Sobald die weiterführende Schule den Bedarf
an die KomBus gemeldet hat, ändert diese die Ausstiegshaltestelle/Tarifzone der neuen Schule. Die Änderung erfolgt digital.
Verlust von Schülerfahrausweisen
Die betroffenen Schüler können sich einen vorläufigen Ausweis (Beförderungsberechtigung) in den Servicecentern der KomBus ausstellen lassen. Dieser gilt 3 Tage,
kostet eine Gebühr in Höhe von 10 Euro und ist bei Nutzung des ÖPNV mitzuführen.
Sobald die Verlustinfo bei der KomBus/Sachbearbeiter eingegangen ist, wird innerhalb dieser 3 Tage eine neue Chipkarte ausgestellt und an die entsprechende Schule verschickt.
Die Schüler können innerhalb der Frist nur die Buslinien der KomBus kostenfrei nutzen.
Die Kosten bei Nutzung der z. B. Deutschen Bahn müssen die Eltern weiterhin bis zur Ausstellung des Schülerfahrausweises/Busausweises selbst tragen.